Warum und wie werden männliche Küken von Legerassen getötet?
Die Aufzucht von Küken eierlegender Rassen gilt als nicht rentabel, da sie nicht zu den für die Fleischproduktion ausgewählten Rassen (schnelles Wachstum und besondere Merkmale) gehören und daher langsam wachsen und eine geringere Muskelmasse aufweisen (sie sind nicht für die Mast „geeignet“).
Die Auswahl der Nutztiere hat zu einer solchen Spezialisierung und Effizienz in diesem Sektor geführt, dass das Tier als bloßes Produktionsobjekt betrachtet wird.
Aus diesen Gründen werden männliche Küken am selben Tag getötet, an dem ihr Geschlecht bestimmt wird.
In der Schweiz ist es seit dem 1. Januar 2020 verboten, Küken durch Zermahlen bei lebendigem Leib zu töten (eine Praxis, die als Homogenisierung bezeichnet wird) (siehe OPAn-Gesetz, Abschnitt 3, Art. 20). Der Tod muss durch Vergasung (Kohlendioxid, CO2) erfolgen, eine Betäubung ist jedoch nicht erforderlich. Die Küken sterben in den Räumen (oder in Spezialsäcken) durch langsames (und schmerzhaftes) Ersticken.
Die (seit 50 Jahren unumstrittene) Praxis der Massenschlachtung gesunder und junger Tiere stellt zunächst einmal ein ernstes ethisches Dilemma dar und ist aufgrund der Nichtanwendung des Tierschutzgesetzes (OPAn) auch ein praktisches Problem.
In der Schweiz werden jährlich zwischen 2 und 3 Millionen männliche Küken getötet. In Italien liegt die Zahl jährlich bei rund 25 Millionen Küken, in ganz Europa sind es rund 300 Millionen.
